Wir entlasten die Bürger bei den Straßenausbaubeiträgen

16.03.2022

Über die Straßenausbaubeiträge und die damit verbundenen finanziellen Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger wird seit Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 1969 zu Recht viel diskutiert.

Die NRW-Koalition hat das Kommunalabgabengesetz im Jahr 2020 geändert: Im Rahmen eines Landesförderprogramms werden seitdem  die Anliegerinnen und Anlieger  unter anderem durch die hälftige Übernahme der fälligen Straßenausbaubeiträge bereits deutlich entlastet. Mit der nun vorgesehenen Anpassung des Förderprogramms wird das Land NRW zukünftig 100 Prozent der Straßenausbaubeiträge, auch für bereits bewilligte Anträge,  übernehmen. Damit schaffen CDU und FDP Planungssicherheit für alle Beteiligten. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen teilweise erhebliche finanzielle Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger mit sich bringt. Diese Sorgen der Bürgerinnen und Bürger hat die NRW-Koalition sehr ernst genommen und deshalb an einer  Änderung des Kommunalabgabengesetz gearbeitet.

Bis zum 30. Juni 2022 wird dem Landtag Nordrhein-Westfalen ein Konzept vorgelegt, das alle Seiten der beabsichtigten Anpassung berücksichtigt. Das betrifft insbesondere auch die künftige Wahrnehmung der öffentlichen Aufgabe, eine zukunftsfähige kommunale Infrastruktur bereitzustellen.