
Der Siegunterhaltungsweg ist seit 2019 aufgrund eines Hangrutsches zwischen Windeck-Dreisel und Windeck-Dattenfeld komplett gesperrt. Trotz bisheriger umfangreicher Verkehrssicherungsmaßnahmen hat die Bezirksregierung Köln in dieser Woche angekündigt, die Absperrmaßnahmen nochmals zu verschärfen.
Seit 2019 setze ich mich bereits dafür ein, dass die Verantwortlichen im Sinne der Bürgerinnen und Bürger hier schnellstmöglich eine Lösung finden. Die Menschen bei uns in der Region sind auf einen durchgängigen Radweg entlang der Sieg angewiesen. Der Weg hat sich nicht nur zu einem touristischen Highlight der Region entwickelt, sondern wird immer stärker von der Bevölkerung als Alltagsradweg genutzt. Während der letzten Jahre habe ich mit den Verantwortlichen in der Gemeinde, der Kreisverwaltung, der Bezirksregierung und der Landesregierung das Gespräch gesucht. Bisher scheiterte eine Lösung leider immer an den jeweiligen Zuständigkeiten und gesetzlichen Vorgaben.
Gestern habe ich während eines persönlichen Gespräches Frau Heinen-Esser, unsere Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, erneut auf den dringenden Handlungsbedarf hingewiesen und sie darum gebeten, einen ˈRunden Tischˈ einzuberufen. Die Ministerin hat mir ihre Unterstützung signalisiert; so können alle Beteiligten miteinander ins Gespräch kommen und eine praktikable Lösung kann gesucht werden. Entscheidend ist jetzt, dass nicht mehr nur die Probleme besprochen, sondern Lösungswege für die Bürgerinnen und Bürger ausgearbeitet werden. Mein Dank gilt Frau Ministerin Heinen-Esser, die hier stellvertretend für die nordrhein-westfälische Landesregierung den nächsten wichtigen Schritt persönlich initiieren wird.
Zum Hintergrund:
Der Siegunterhaltungsweg liegt im Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen und damit in der Zuständigkeit der Bezirksregierung Köln. Er wurde ursprünglich geschaffen, um die Sieg zugänglich zu machen für Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen. Seit langem ist jedoch klar, dass der Weg für diese Arbeiten nicht mehr benötigt wird und daher auch keine Unterhaltung mehr betrieben wird, beziehungsweise betrieben werden darf. Die Kommune Windeck kann den Weg nicht in eigene Verantwortung übertragen, da es sich dann um eine freiwillige Ausgabe handeln würde, welche die finanzielle Lage rechtlich nicht erlaubt.
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