Optimierte Beratung für Ehrenamtliche

08.12.2023

Die Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler erhalten ein neues Serviceangebot der Finanzverwaltung von Nordrhein-Westfalen. In jedem Finanzamt des Landes wird noch in diesem Jahr eine Ansprechperson benannt, deren Aufgabe es ist, den gemeinnützigen Vereinen bei Fragen im Rahmen des Besteuerungsverfahrens Hilfestellungen zu geben. Die Ansprechpersonen werden über die Telefonzentralen der Finanzämter zu erreichen sein.

Diese Unterstützung ist von der großen Anerkennung für die ehrenamtlichen Engagierten Menschen im Land geleitet, die durch ihren unermüdlichen Einsatz einen wesentlichen und unverzichtbaren Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt leisten. „Wir wollen hier unterstützen und diesen Beitrag möglich machen, indem wir den Ehrenamtlichen Hürden aus dem Weg räumen.“, so der Finanzminister, Dr. Marcus Optendrenk.

Bereits in der Vergangenheit wurden der Freibetrag für ehrenamtliche Tätige sowie die steuerliche Freigrenze für gemeinnützige Vereine angehoben. Darüber hinaus wurde bei kleinen Vereinen die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung abgeschafft. All diese Maßnahmen erreichen aber nur dann das gewünschte Ziel, wenn die Betroffenen sich dieser Erleichterungen bewusst sind. Dies soll in Zukunft neben weiteren Hilfestellungen durch die festen Ansprechpersonen für das Ehrenamt in den Finanzämtern gewährleistet werden.