NRW beschließt Gesetz zur Altschuldenhilfe für unsere Kommunen

09.07.2025

Der Landtag NRW hat am 09. Juli 2025 das Altschuldenentlastungsgesetz verabschiedet und damit eine Altschuldenhilfe für unsere Kommunen auf den Weg gebracht. Das Land übernimmt Verantwortung und stellt trotz eigener angespannter Haushaltslage unseren Städten und Gemeinden jährlich 250 Millionen Euro zur Verfügung. Dadurch kommt es zu einer Entlastung der Kommunen und dem Erhalt ihrer Handlungsfähigkeit.

Die schwarz-grüne Zukunftskoalition ist die erste Landesregierung, die die seit Jahren bekannte Altschuldenproblematik verbindlich angeht und so Verantwortung übernimmt. Für uns ist dabei klar: Die Entschuldung unserer Kommunen ist kein abstraktes oder theoretisches Thema. Vielmehr ist sie notwendige Bedingung für ein funktionierendes und intaktes Gemeinwesen bei uns vor Ort. Dies kann sich beispielsweise in sanierten Schulen und Kitas, in einer guten Erreichbarkeit von Bürgerbüros sowie in funktionstauglichen Sport- und Schwimmanlagen zeigen.

Die Entlastung der Kommunen wird an drei Kriterien deutlich, die gleichzeitig zu erfüllen sind. Insgesamt werden 50 % der von den teilnehmenden Kommunen gemeldeten übermäßigen Verbindlichkeiten in die Landesschuld übernommen. Allen teilnehmenden Kommunen wird eine einheitliche Mindestquote abgenommen. Zuletzt darf die verbleibende Altschuldenlast der Kommunen nach der Teilnahme an der anteiligen Entschuldung einen Pro-Kopf-Wert von 1.500 Euro nicht überschreiten.

Neben dem Land muss nun auch der Bund Verantwortung übernehmen und seinen Beitrag zur anteiligen Entschuldung der Kommunen leisten. Die Koalition unter Bundeskanzler Friedrich Merz hat im Koalitionsvertrag den Einstieg in die Altschuldenlösung verbindlich zugesagt.