Nordrhein-Westfalen schafft Straßenausbaubeiträge endgültig ab

19.10.2023

Die nordrhein-westfälische Landesregierung löst eine weitere Zusage aus dem Koalitionsvertrag ein und schafft die Straßenausbaubeiträge ab. Für Straßenbaumaßnahmen, die seit Anfang 2018 beschlossen wurden, zahlen Anlieger bereits keine Beiträge mehr, das Land übernimmt den Anteil der Anwohner. Am kommenden Donnerstag berät der Landtag Nordrhein-Westfalen ein Gesetz, welches den Kommunen untersagt, diese Gebühren künftig überhaupt noch zu erheben. Den früheren Anliegeranteil übernimmt dann das Land. Dazu erklärt der CDU-Landtagsabgeordnete Björn Franken:

„Unsere Landesregierung steht zu ihrem Wort und entlastet Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer. Mit diesem Gesetz erhalten die Bürgerinnen und Bürger nun volle Rechtssicherheit und auch der Aufwand für unsere Kommunen wird reduziert. Bereits in der vergangenen Wahlperiode haben wir über den Weg einer Förderrichtlinie geregelt, dass das Land rückwirkend zum Jahr 2018 den Anteil der Anwohner übernimmt. Für Maßnahmen, die ab 2024 beschlossen werden, dürfen diese Gebühren nun gar nicht mehr erhoben werden. Wir schaffen damit eine echte Entlastung in einer Zeit, in der die Bürgerinnen und Bürger sie ganz besonders brauchen.“


Hintergrund:
Seit 1969 hatte keine Landesregierung das Kommunalabgabengesetz (KAG) angefasst und sich an diese Reform getraut. Insgesamt wurden seit dem Start des landeseigenen Förderprogramms Grundstückseigentümer mit 75 Millionen Euro für Straßenausbaumaßnahmen entlastet, die sie ansonsten hätten zahlen müssen (2018 bis 30. September 2023). Mit der Streichung der Straßenausbaubeiträge aus dem Kommunalabgabengesetz hält Bau- und Kommunalministerin Ina Scharrenbach Wort. Das Land wird den Städten und Gemeinden die ausbleibenden Einnahmen ersetzen.