Die Landesregierung hat den Weg für sieben neue Beteiligungsleistungen bereitet. Diese können ab sofort von den Kommunen über das landeseigene Portal „Beteiligung NRW“ zur Verfügung gestellt werden. Inklusive der sieben neuen Dienste können die Kommunen nun bereits über 50 Leistungskatalog-Leistungen aus dem Online-Zugangsgesetz digital anbieten.
Als digitalpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion ist mir die fortlaufende Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes ein besonderes Anliegen. Mit den neu freigeschalteten Angeboten haben wir zudem die Grundlagen geschaffen, die es den Kommunen ermöglichen, Bürgerinnen und Bürger kostenfrei und einfach an Entscheidungen über ihre Stadt oder Gemeinde zu beteiligen. Hierzu können über das Portal „Beteiligung NRW“ verschiedene Formate zum Einsatz kommen.
Das Portal „Beteiligung NRW“ wurde vor etwa zwei Jahren gegründet und wird seither von über 270 Behörden eingesetzt. Dabei konnten sich bereits einige Leistungsangebote sowie Formate etablieren und besonderer Beliebtheit erfreuen. Dazu zählen der digitale Mängelmelder, Veranstaltungen, Umfragen, Dialogformate sowie formelle Verfahren. Die sieben neuen Leistungen aus dem Bereich des OZG sind:
- Anmeldung zu Einwohnerversammlungen inklusive der Vorabeinreichung von Fragen
- Einreichen von Anregungen und Beschwerden an den Stadt- oder Gemeinderat
- Anmeldung eines Bürgerbegehrens
- Prüfung der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens vor der Unterschriftensammlung
- Anliegen von Einwohnerinnen oder Einwohnern auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung setzen lassen
- Einreichen von Fragen an den Stadt- oder Gemeinderat
- Vertrauliche Einreichung von Petitionen
Derzeit werden die Kommunen durch Informationsveranstaltungen des Dachverbandes kommunaler IT-Dienstleister unterstützt, damit die Kommunen die neuen Leistungen möglichst schnell den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stellen können.
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