
Das Land NRW verlängert den Förderzeitraum für das Zuschussprogramm Wohneigentum. Damit können auch über den Jahreswechsel hinaus Käufe finanziell unterstützt werden. Die Hilfe kommt Bürgerinnen und Bürgern zugute, die selbst in ihrem erworbenen Eigentum leben und den ab dem 1. Januar 2022 notariell beurkundeten Erwerb beziehungsweise Zuschlagsbeschluss nachweisen können. Außerdem müssen sie hierfür Grunderwerbsteuer gezahlt haben. Die Zuwendung umfasst zwei Prozent der grunderwerbsteuer-pflichtigen Kaufsumme – maximal 10.000 Euro. Nordrhein-Westfalen hat hierfür insgesamt 400 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen:
https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/60136/nrwzuschuss-wohneigentum.html
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