Brauchtumspflege: Finanzielle Hilfe für Vereine

11.03.2022

Das Ehrenamt ist eine der tragenden Säulen unserer Gesellschaft. Zahlreiche Vereine und Organisationen setzen sich mit viel Engagement dafür ein, Brauchtumsveranstaltungen, wie zum Beispiel Karnevalssitzungen, auf die Beine zu stellen. Das gilt insbesondere auch für unsere schöne Heimat. Durch die Corona-Pandemie konnten viele öffentliche Veranstaltungen nicht stattfinden. Das bedeutete für viele Vereine, insbesondere aus dem Karnevals- und Schützenbereich, erhebliche finanzielle Einbußen. Das nordrhein-westfälische Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat nun Einzelheiten zu drei neuen Landesförderprogrammen vorgestellt. Bis zu 50 Millionen Euro stehen bereit, um vor allem Karnevals- und Schützenvereine bei der Bewältigung der Corona-Folgen zu unterstützen.  Dank dieser Initiative der NRW-Koalition wird das Ehrenamt sowie das Vereinsleben nach den schwierigen Zeiten gestärkt.

 

Hintergrund:
Die drei Förderrichtlinien verfolgen drei verschiedene Ansätze:
1.) Landes-Förderrichtlinie „ZukunftBrauchtum“: Finanzielle Leistungen zur Erhaltung des Brauchtums und zur Vermeidung von wirtschaftlichen Härten bei brauchtumspflegenden Vereinen in Nordrhein-Westfalen auf Grund pandemiebedingter Absagen von Brauchtumsveranstaltungen.
2.) Landes-Förderrichtlinie „NeustartMiteinander“: Um das Gemeinwesen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie ehrenamtlich getragene Veranstaltungen zu fördern und zu stärken, gewährt das Land Nordrhein-Westfalen eingetragenen Vereinen Zuwendungen.
3.) Landes-Förderrichtlinie „SicherungVereine“: Finanzielle Leistungen für Vereine und Körperschaften zur Überwindung eines durch die Corona-Pandemie verursachten Liquiditätsengpasses.
Weitere Einzelheiten zu den drei Programmen und insbesondere zum Antragsverfahren sind unter dem folgenden Link abrufbar: https://mhkbg.nrw/sites/default/files/media/document/file/2022-03-03_mhkbg_final_vereinsforrderung_in_nordrhein-westfalen-ueberblick_0.pdf