Ausbau der Erneuerbaren Energien wird tatkräftig vorangetrieben

07.09.2022

Insbesondere vor dem Hintergrund der energetischen Abhängigkeit von Russland und natürlich dem überall spürbaren Klimawandel arbeitet die nordrhein-westfälische Landesregierung intensiv an der Neustrukturierung des Energiemixes. Dafür hat das Landeskabinett in einem ersten Schritt nun die Eckpunkte zur notwendigen Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) beschlossen: Unter anderem wird die 1500-Meter-Abstandsvorgabe für Windräder aufgehoben und eine ausreichende Flächensicherung für die Windenergie schon in den Regionalplänen vorgesehen. Darüber hinaus soll künftig auch der Bau von Windrädern im Wald möglich sein, sodass die Flächen ehemaliger Monokulturen effektiv zum Klimaschutz beitragen können. Ferner werden auch Gewerbe- und Industrieflächen hinsichtlich einer potenziellen Nutzung für Erneuerbare Energien näher betrachtet. Selbst bei landwirtschaftlich genutzten Flächen ist beabsichtigt, über konstruktive Mehrfachnutzungen mit Photovoltaik-Anlagen nachzudenken, wobei eine Beeinträchtigung der für unsere Region so wichtigen Landwirte ausdrücklich vermieden werden soll. Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie ist in diesem Prozess federführend und wird Grundlage der beschlossenen Eckpunkte einen Entwurf für die konkreten Änderungen des Landesentwicklungsplans sowie einen Umweltbericht erarbeiten. Auch die Windpotenzialstudie des Landes Nordrhein-Westfalen wird mit Blick auf eine gerechte Verteilung der Windenergiebereiche auf die einzelnen Planungsregionen überarbeitet. Im Frühjahr 2023 sollen die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit einer Beteiligung erhalten. Das Ziel ist es, in der ersten Jahreshälfte 2024 die Änderung des Landesentwicklungsplans von der Landesregierung zu beschließen und in den Landtag einzubringen.