33 Millionen Euro für das Ehrenamt

23.03.2023

Unser NRW-Heimatförderprogramm wird auch in der neuen Legislaturperiode fortgeführt. Hierfür stellt die Landesregierung im Jahr 2023 allein 33 Millionen Euro zur Verfügung.

Eine digitale Antragsstellung macht die Förderung jetzt noch einfacher zugänglich auch die Bewilligung und Verwendungsnachweis sind digital übermittelbar. Ein Plus für alle Ehrenamtlichen, die sich tagtäglich für den Erhalt von Traditionen, die Pflege des Brauchtums sowie die Erhaltung von regionalem Erbe und Vielfalt einsetzen.

Bei unserer Heimatförderung geht es um das Verbindende, um die Gemeinschaft und den Zusammenhalt. Dies spiegelt sich jetzt noch mehr in den Bausteinen der Förderung wider. So liegt der Fokus bei der Heimat-Werkstatt noch stärker darauf, dass Menschen im Stadtteil oder im Dorf sich miteinander verbinden. Gefördert werden kann zum Beispiel die Begegnung von Alteingesessenen und Zugezogenen, der gezielte Austausch verschiedener Nationen, die einen Stadtteil prägen oder das gemeinsame Erforschen lokaler Geschichte.

Nur eine Politik, die wertschätzt, was Menschen jeden Tag in unserem Land im Großen und vielmehr im Kleinen leisten, wird dazu beitragen, dass unsere Heimat bewahrt und gleichzeitig für die Zukunft gestaltet werden kann. Denn die vielen ehrenamtlichen Frauen und Männer, sowie Kinder und Jugendliche stärken mit ihrem Engagement unsere Gesellschaft in vielfältiger Art und Weise.

Zu den fünf Elemente der Heimatförderung 2.0 gehören der Heimat-Scheck, durch den Vereine und Initiativen eine unbürokratische Förderung in Höhe von 2.000 Euro für Projekte erhalten, die sich mit dem Thema Heimat und Heimatgeschichte im Zusammenhang mit lokalen und regionalen Inhalten befassen. Dazu zählen beispielsweise Filmprojekte, Denkmalpfade, Stadtteil- oder Dorf-Apps zur Heimatgeschichte oder Stadtführer für Kinder und Jugendliche.

Mit dem Heimat-Preis können Städte und Gemeinden beispielhaftes Engagement von Vereinen, ehrenamtlichen Initiativen oder Privatpersonen auszeichnen. Die Landesregierung fördert durch die Übernahme von Preisgeldern kreisangehörige Kommunen mit 5.000 Euro.

Der Heimat-Fonds versetzt Städte und Gemeinden in die Lage, identitätsstiftende Projekte zu realisieren. Für jeden Euro, den Kommunen, öffentliche Mittelgeber, private Spender und Initiativen aufbringen, gibt das Land über den Heimat-Fonds einen Euro dazu. Die maximale Fördersumme wurde von 40.000 auf 50.000 Euro erhöht. Voraussetzung ist ein Eigenanteil der Gemeinde von mindestens zehn Prozent sowie die Bereitschaft finanzieller Unterstützung Dritter durch Spenden und Sponsoring.

Bei der Heimat-Werkstatt liegt der Fokus jetzt noch stärker darauf, dass Menschen im Stadtteil oder im Dorf sich miteinander verbinden. Gefördert werden kann zum Beispiel die Begegnung von Alteingesessenen und Zugezogenen, der gezielte Austausch verschiedener Nationen, die einen Stadtteil prägen oder das gemeinsame Erforschen lokaler Geschichte, zum Beispiel mit Kindern und Jugendlichen in einer Geschichtswerkstatt. Antragsberechtigt sind private und gemeinnützige Organisationen sowie Gemeinden und Städte. Um auch kleineren Initiativen einen Zugang zur Förderung mit der Heimat-Werkstatt zu ermöglichen, wurden die Fördersätze den Bedarfen angepasst. Es werden bereits Projekte ab 1.000 Euro förderfähige Ausgaben gefördert. Die maximale Fördersumme beträgt 10.000 Euro.

Mit dem Heimat-Zeugnis werden diejenigen unterstützt, die in besonderer Weise die Geschichte oder Tradition bedeutender Orte oder Bauwerke in zeitgemäßer und interessanter Form aufarbeiten beziehungsweise präsentieren. Dies kann auch die Einbeziehung des Präsentationsortes sowie die Herrichtung und Inszenierung von historischen Gebäuden, Museen, Plätzen oder Orten erfassen, sofern dies mit einem herausragenden Konzept zur generationsübergreifenden öffentlichen Erlebbarmachung der lokalen oder regionalen Geschichte verbunden ist.

Die für eine Antragsstellung notwendigen Informationen zur Heimatförderung können auf der Homepage des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen unter:

https://www.mhkbd.nrw/themen/heimat/heimat-foerderprogramm abgerufen werden.