
Die nordrhein-westfälische Landesregierung stärkt im Rahmen des „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen 2022“ mit fast 25 Millionen Euro die Städte und Gemeinden in unserer Heimat. Die NRW-Koalition unterstützt mit den Landesmitteln des Sofortprogramms Kommunen dabei, Leerstände zu füllen, gezielter zu verhandeln oder neue Innenstadt-Allianzen zu schmieden. 180.000 Euro aus diesen Fördergeldern fließen in die Innenstadt von Hennef. Die Projektumsetzung vor Ort kann somit beginnen. Dazu der CDU-Landtagsabgeordnete Björn Franken:
„Unsere Innenstädte sind Wirtschafts-, Wohn- und Lebensraum in einem. Das Zentrum ist nicht nur Aushängeschild einer Gemeinde, sondern auch ein Ort der Begegnung für die Menschen. Das Zentrum muss lebendig bleiben, damit von einer starken Innenstadt alle profitieren können. Corona hat vor allem den Einzelhandel in Hennef und dem östlichen Rhein-Sieg-Kreis stark getroffen und die Konkurrenz mit den großen Onlineanbietern drastisch verschärft. Das Förderprogramm ist deshalb für unsere Händlerinnen und Händler, aber auch die Bürgerinnen und Bürger, ein echter Lichtblick. Die bereits dritte Programmphase seit 2020 zeigt zudem den Bedarf vor Ort. Mit dem Sofortprogramm werden nunmehr insgesamt über 200 Kommunen mit rund 95 Millionen Euro Landesförderung unterstützt. Die Stadt Hennef erhält aus dem diesjährigen Sofortprogramm 180.000 Euro. Ich bin sicher: Die Innenstadt von Hennef hat eine vitale Zukunft vor sich – aber unsere Entscheiderinnen und Entscheider vor Ort brauchen jetzt die Handlungsfreiheit, um auf Entwicklungen zu reagieren und Neues zu wagen. Ich bin sehr froh, dass die NRW-Koalition wieder einmal die kommunale Familie mit ihren aktuellen Herausforderungen und auch Sorgen fest im Blick hat.“
Hintergrund:
In diesem dritten Aufruf wurden die bekannten und bewährten Förderbausteine des im Sommer 2020 initiierten Sofortprogramms zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen fortgeführt: Die Anmietung von Ladenlokalen, der Zwischenerwerb von leerstehenden Immobilien sowie Expertisen, Beratungen und Moderationsprozesse im Zusammenhang mit der Reaktivierung von Einzelhandelsgroßimmobilien oder der Aufbau eines Zentrenmanagements. Darüber hinaus wurden die Fördertatbestände erweitert. Neu ist beispielsweise die Förderung von Umbaupauschalen bei der Anmietung von Ladenlokalen oder die Schaffung von mehr Innenstadtqualität durch das Aufstellen von Stadtbäumen. Anfang 2022 wird es noch einmal die Möglichkeit geben, weitere Anträge zur Qualität der Innenstädte, insbesondere zur Begrünung, zu stellen.
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