Entlastung bei den Altschulden

23.09.2026

1,79 Millionen Euro jährlich für die Kommunen im östlichen Rhein-Sieg-Kreis

Altschulden sind für viele Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen seit Jahren eine große finanzielle Belastung. Deshalb hat unsere Landesregierung unter Ministerpräsident Hendrik Wüst entschieden, dass das Geld des Bundes für die kommunalen Altschulden komplett an die Städte und Gemeinden durchgereicht wird. Von 2026 bis 2029 sind das jährlich rund 164 Millionen Euro.

Konkret bedeutet dies für unsere schöne Heimat:

Eitorf = 27.763 Euro
Hennef = 585.441 Euro
Much = 219.219 Euro
Neunkirchen-Seelscheid = 415.955 Euro
Ruppichteroth = 242.574 Euro
Windeck = 300.664 Euro

Insgesamt sind das 1.791.616 Euro pro Jahr.

Warum fallen die Beträge so unterschiedlich aus?
Der Unterschied bei den Beträgen ist auf den Verteilungsschlüssel zurückzuführen. Maßgeblich sind die Liquiditätskredite, die eine Kommune Ende 2024 in den Büchern hatte. Von diesem Betrag wird das, was das Land NRW mit seiner eigenen Altschuldenlösung bereits übernommen hat, abgezogen. Alles, was dann noch über 100 Euro pro Kopf liegt, wird angerechnet. Die zur Verfügung gestellten Mittel sind für Zins und Tilgung dieser Kredite bestimmt.

Die Hilfe des Bundes kommt zu dem hinzu, was das Land bereits geleistet hat. Im Juli 2025 hat der Landtag das Altschuldenentlastungsgesetz verabschiedet. Auf dieser Grundlage hat Nordrhein-Westfalen fast neun Milliarden Euro an kommunalen Liquiditätskrediten in die eigene Schuld übernommen. Das entspricht der Hälfte aller übermäßigen Kredite dieser Art bei den Kommunen im Land. Die Übernahme ist inzwischen abgeschlossen, vier Monate vor der gesetzlichen Frist. Das Land ist hier also vorangegangen. Mit dem Länder- und Kommunalentlastungsgesetz beteiligt sich nun erstmals auch der Bund.

Damit das Geld ankommt, ist auch der Landtag gefragt. Für 2026 soll der Haushalts- und Finanzausschuss seine Einwilligung geben. In den Jahren 2027 bis 2029 wird die Weitergabe dann jeweils mit dem Landeshaushalt geregelt, den der Landtag berät und beschließt.

Diese Nachricht ist auch ein wichtiges Signal an alle, die in unseren Rathäusern und Räten Verantwortung tragen und oft mit sehr knappen Mitteln planen müssen. Klar ist aber auch, dass die Altschulden damit nicht aus der Welt sind. Die Landesregierung erwartet vom Bund, sich auch über 2029 hinaus zu beteiligen. Starke Kommunen merkt man im Alltag, in der Kita genauso wie auf der Straße vor der Haustür. Jede Entlastung für unsere Städte und Gemeinden ist deshalb am Ende ein Gewinn für die Menschen in unserer schönen Heimat.