
Einen gemeinsamen Urlaub können sich besonders Familien angesichts steigender Preise in manchen Fällen derzeit nicht mehr leisten. Mit der Förderung des Familienurlaubs in Familienstätten ermöglicht das Land NRW Familien mit geringem Einkommen eine Auszeit vom Alltag.
Vorrangig sind Reisen in Nordrhein-Westfalen möglich, können aber auch bundesweit oder in für Familien geeigneten Jugendherbergen stattfinden. Inbegriffen sind Vollverpflegung und verschiedene familienfreundliche, pädagogisch begleitete Freizeitangebote. Die Familien sollen den Alltag hinter sich lassen und die gemeinsame Zeit genießen können. Auch die Anreisekosten per Bahn können übernommen werden.
Die Auswirkungen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine, die Folgen der Pandemie und der Umgang mit steigenden Energie- und Lebenshaltungskosten trifft Familien im besonderen Maße und kostet viel Kraft. Es ist deshalb wichtig, dass Familien sich gut erholen können.
Ab sofort können interessierte Familien, insbesondere Alleinerziehende und kinderreiche Familien aus Nordrhein-Westfalen mit geringem Einkommen, die nach § 53 Abgabenordnung förderberechtigt sind, sowie unabhängig vom Einkommen Familien mit pflegebedürftigen Kindern oder mindestens einem Familienmitglied mit Behinderung, einen Familienurlaub in einer Familienferienstätte über den Reisedienst der Diakonie Ruhr-Hellweg e.V. unter www.familienerholung-nrw.de oder kostenfrei unter der Rufnummer 0800 0005627 beantragen.
Der Reisedienst ist bei der Berechnung und Ermittlung der Förderfähigkeit behilflich. Die Familien beteiligen sich an dem Familienurlaub mit einem Eigenanteil in Höhe von 50 Euro pro erwachsener Person und 25 Euro pro Kind. Unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze entfällt der Eigenanteil. Das vor Ort benötigte Taschengeld tragen die Familien selbst.
Das Programm „Familienzeit NRW“ wurde 2021 erstmals angeboten, um Familien mit geringem Einkommen während der Corona-Pandemie eine Auszeit zu ermöglichen.
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